6 Der Aufschlag
6.1
Zu Beginn des Aufschlags (1.) ruht der Ball frei auf dem Handteller der geöffneten und unbewegten freien Hand des Aufschlägers.
6.2
Der Aufschläger wirft dann den Ball, (6.) ohne ihm Effet zu verleihen, (5.) beinahe senkrecht so hoch,dass dieser nach dem Verlassen des Handtellers der freien Hand (4.) mindestens 16cm aufsteigt und (6.) ohne etwas zu berühren wieder hinabfällt, ehe er geschlagen wird.
6.3
Während der Ball fällt, schlägt ihn der Aufschläger so, dass er zuerst sein Spielfeld und direkt darauf das Spielfeld des Gegners berührt. Im Doppelspiel berührt der Ball zuerst die rechte Spielfeldhälfte des Aufschlägers und dann die rechte Spielfeldhälfte des Rückschlägers.
6.4
Der Ball befindet sich vom Anfang des Aufschlags bis zu dem Moment, in dem er geschlagen wird, (2.) oberhalb des Spielflächenniveaus und (3.) hinter der Grundlinie des Aufschlägers; er wird für den Rückschläger weder durch den Aufschläger oder dessen Doppelpartner noch durch etwas, was diese an oder bei sich tragen, (7.) verdeckt.
6.5
Sobald der Ball hochgeworfen wurde, werden der freie Arm und die freie Hand des Aufschlägers aus dem Raum zwischen Ball und Netz entfernt. Der Raum zwischen Ball und Netz ist bestimmt durch den Ball, das Netz und dessen unbegrenzte Ausdehnung nach oben.
6.6
Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, den Aufschlag so auszuführen, dass Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistent überzeugt sein können, dass er den Regeln entspricht; jeder der beiden kann entscheiden, dass ein Aufschlag regelwidrig ist.
6.6.1
Wenn entweder der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent die regelgerechte Ausführung des Aufschlags anzweifelt, kann er beim ersten solchen Vorkommnis im Spiel das Spiel unterbrechen und den Aufschläger verwarnen; jeder weitere nicht eindeutig regelgerechte Aufschlag dieses Spielers oder seines Doppelpartners wird dann als regelwidrig bewertet.
6.7
Der Schiedsrichter kann die Bestimmungen für einen regelgerechten Aufschlag ausnahmsweise lockern, wenn er überzeugt ist, dass diese wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht eingehalten werden können.